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Qualitätssicherung

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  • Die Inhaber/Betreiber von B.C. Auslandsschulen müssen eine Genehmigung sowohl vom  B.C. Ministry of Education and Child Care (Ministerium der Provinz British Columbia für Bildung und Kinderfürsorge) als auch von den örtlichen Behörden einholen, um eine B.C. Auslandsschule gründen und betreiben zu dürfen.
  • Die Inhaber/Betreiber von B.C. Auslandsschulen  unterzeichnen eine jährliche Zertifizierungsvereinbarung mit dem Ministerium. Schulen, die die Zertifizierungsanforderungen nicht erfüllen, kann ihr Status aberkannt werden.
  • Jede B.C. Auslandsschule muss einen jährlichen Bericht  einreichen.
  • Jede B.C. Auslandsschule wird jährlich von einem Team qualifizierter B.C. Auslandsschulinspektoren begutachtet. Die Prüfberichte werden auf der Website des Bildungsministeriums veröffentlicht.
  • Bis auf einige Ausnahmen können nur von B.C. zertifizierte Lehrkräfte an B.C. Auslandsschulen unterrichten.
  • Jede B.C. Auslandsschule wird von einer Kontaktperson vertreten, die als Verbindung zwischen der Schule und dem Bildungsministerium fungiert. Diese Kontaktpersonen unterstützen den Betreiber, um sicherzustellen, dass die jeweilige Schule alle Standards und Erwartungen des Bildungsministeriums erfüllt.